Der Bundestag beschließt heute die Neuordnung der Klärschlammverwertung in Deutschland: Damit soll die Klärschlammverbrennung sowie die Phosphorrückgewinnung verpflichtend eingeführt werden.
"Die vorgesehenen Übergangsfristen für die neuen Anforderungen an die Klärschlammverwertung und die Phosphorrückgewinnung sind nach Ansicht des BDEW praktikabel und schaffen Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. Die Politik müsse außerdem so schnell wie möglich die Voraussetzungen für die düngemittelrechtliche Zulassung der aus dem Abwasser zurückgewonnenen Phosphate schaffen. "Es wäre aberwitzig, jetzt eine Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung einzuführen, ohne die Zulassung als Düngemittel zu gewährleisten."
Nachbesserungsbedarf sieht der BDEW bei der technologieoffenen Ausgestaltung der Phosphorrückgewinnung. So sollte die Klärschlammmitverbrennung im Hinblick auf die Anforderungen an die thermische Vorbehandlung der Klärschlammverbrennung konsequent gleichgestellt werden. Das betrifft insbesondere die Vorgabe eines sehr niedrigen Aschegehaltes für die bei der Klärschlammmitverbrennung eingesetzte Kohle. "Diese Vorgabe schränkt die bestehende Klärschlammmitverbrennung ein und ist für die Phosphorrückgewinnung nicht erforderlich. Der BDEW plädiert daher für die ersatzlose Streichung dieser Regelung", so Weyand.