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BDEW zur morgigen Verabschiedung der Stoffstrombilanz-Verordnung im Bundesrat:

Vorgesehene Düngeregeln sind umweltpolitisch nicht vertretbar

Anlage 4 der Regierungsvorlage muss gestrichen werden

"Wir appellieren an die Vertreter des Bundesrats, auf eine Nachbesserung der aktuellen Fassung der Stoffstrombilanz-Verordnung zu drängen. Wer dem aktuellen Entwurf mit all seinen Schlupflöchern und großzügigen Ausnahmen für die industrielle Landwirtschaft zustimmt, nimmt in Kauf, dass künftig noch mehr Dünger auf die Felder gekippt wird, als es jetzt schon der Fall ist. Das wäre eine umweltpolitische Bankrotterklärung und eine Gefahr für unser Grundwasser", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die für morgen angesetzte Verabschiedung der Stoffstrombilanz-Verordnung im Bundesrat.

Die aktuell vorgesehenen Regelungen sind lückenhaft und konterkarieren den Umwelt- und Gewässerschutz: So sollen zunächst nur Großbetriebe verpflichtet werden, ihre Stoffstrombilanz offenzulegen. Bei 90 Prozent der Betriebe ließe sich damit nicht kontrollieren, wie viel Stickstoff tatsächlich in den Hof rein- und wie viel raus geht. Darüber hinaus gehen Gutachter von einem zulässigen Bilanzwert von 150 kg Stickstoff je Hektar und Jahr aus. Um einen Rückgang der Nitratwerte zu erreichen, dürften es aber nicht mehr als 60 kg sein. Deshalb muss die Anlage 4 in der Regierungsvorlage entsprechend dem Votum der Bundesratsausschüsse gestrichen werden - sie würde umfangreiche Abweichungsmöglichkeiten zulassen.

Auch die EU-Nitratrichtlinie würde mit diesen laschen Vorgaben und zahlreichen Ausnahmeregelungen nicht ausreichend umgesetzt werden. "Wenn es um das Grundwasser geht, darf sich die Politik nicht auf faule Kompromisse einlassen. Die massive Überdüngung unserer Äcker muss endlich gestoppt werden. Hierfür brauchen wir ein Düngerecht, das seinen Namen auch wirklich verdient", so Weyand.

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