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Pressestatement

Wasserwirtschaft im BDEW zu den Ergebnissen des Koalitionsvertrages

+Klimawandel: Schnelle Umsetzung von Nationaler Wasserstrategie, Schwammstadt-Konzepten und Beschleunigung im Infrastrukturausbau erforderlich + Kommunale Abwasserrichtlinie zügig und eins zu eins in nationales Recht umsetzen + Düngerecht: Kein Rückschritt bei Transparenz und Nitratminderung, sondern Start für einen konsensualen Gesellschaftsdialog notwendig + Generellen Schutz der Wasserressourcen sicherstellen

Zu dem vorliegenden Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode erklären Gunda Röstel, BDEW-Vizepräsidentin Wasser/Abwasser und Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden sowie Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„Wir freuen uns, dass es den Koalitionspartnern gelungen ist, in vergleichsweise kurzer Zeit eine Vertragsbasis für eine hoffentlich stabile, neue Regierung zu schaffen. Wir wünschen uns und allen Beteiligten in der Regierung, in Administration und im Parlament spürbaren Erfolg und das Zurückgewinnen von Vertrauen.
Für uns, in einem der wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge, bauen wir auf eine konstruktive und dialogorientierte Zusammenarbeit.“

Klimawandel: Schnelle Umsetzung Nationaler Wasserstrategie, Schwammstadt und Beschleunigung Infrastrukturausbau erforderlich

„Die im Koalitionsvertrag angesprochene Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zur Nationalen Wasserstrategie muss angesichts der verstärkten Auswirkungen des Klimawandels beschleunigt realisiert werden. Dies betrifft zum Beispiel Leitlinien für die Wasserknappheit und den hiermit dringend erforderlichen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung sowie die Beschleunigung von Maßnahmen zum Ausbau von Infrastruktur, wie beispielsweise den zügigen Bau von Wasserleitungen zur Sicherung der Versorgungssicherheit. Die Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt.
Positiv ist die Förderung der Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, um diese langfristig preisstabil und bedarfsgerecht zu gestalten. Gleichzeitig muss durch ein neues Regenwassermanagement der Rückhalt von Regenwasser in der Fläche für den Grundwasserschutz und die Verknüpfung von Wasserflächen mit Begrünungsmaßnahmen zur Kühlung der Städte schnell umgesetzt werden. Hierfür bedarf es auch einer Bereitstellung der im Koalitionsvertrag angesprochenen Finanzierungsmittel. Darüber hinaus müssen Verfahren zur Genehmigungs- und Baubeschleunigung endlich auch im Wassersektor über alle öffentlichen Ebenen hinweg ermöglicht werden“, so Röstel und Weyand.

Düngerecht: Kein Rückschritt bei Transparenz und Nitratminderung, sondern Start für einen konsensualen Gesellschaftsdialog notwendig

„Die neue Bundesregierung ist gefordert, im Einklang mit dem Europäischen Recht sowie bestehenden Gerichtsentscheidungen die EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Dies gilt für eine transparente Umsetzung des Wirkungsmonitorings der Nitrateinträge als auch für die Verminderung des Düngeeinsatzes, um den Grenzwert von 50 mg/l einzuhalten. Hier brauchen wir keinen Rückschritt, sondern den Start für einen konsensualen Gesellschaftsdialog zum Düngerecht, wenn wir die Gestaltungshoheit nicht gänzlich an die Gerichte abgeben wollen.“

Schutz der Wasserressourcen sicherstellen

„Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Deshalb muss die neue Bundesregierung den Schutz der Grundwasserressourcen vor Stoffeinträgen oder möglichen Belastungen der Böden und Grundwasserleitern höchste Priorität einräumen. Dies gilt für das Inverkehrbringen kritischer Stoffe bspw. aus der PFAS-Gruppe ebenso wie für Vorhaben der Energiewende oder die Umsetzung der Carbon Management Strategie. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz und der vorgesehenen Offshore-Speicherung kann der Grundwasserschutz in Deutschland im Hinblick auf CCS sichergestellt werden. Bei der Transformation hin zu PFAS-freien Produkten ist eine technologieorientierte Strategie notwendig“, kommentieren Gunda Röstel und Martin Weyand.

Kommunale Abwasserrichtlinie zügig in nationales Recht umsetzen

„Die Bundesregierung muss jetzt die im Koalitionsvertrag leider nicht angesprochene Kommunale Abwasserrichtlinie schnellstens eins zu eins in deutsches Recht umsetzen. Dies gilt insbesondere für die Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung, ohne die eine gesicherte Finanzierung der vierten Reinigungsstufe nicht gegeben ist. Dies gilt aber auch für eine sinnvolle und kostenoptimierte Steuerung für die Erreichung der ambitionierten Ziele zu Gunsten von Klima- und Gewässerschutz.“

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