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BDEW zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz:

Weitere Anstrengungen nötig, um Start in Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen

Heute findet im Bundestag eine Anhörung zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz statt. Der BDEW ist bei der Anhörung vertreten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen.

- Das vorliegende Gesetz gibt wichtige Impulse, schöpft das Beschleunigungspotential jedoch nicht aus.

- Wasserstoffinfrastrukturvorhaben ein überragendes öffentliches Interesse einzuräumen ist richtig, zugleich muss dem besonderen Schutzbedürfnis der Wasserversorgung Rechnung getragen werden.

- Gerade für Elektrolyseure bleibt das Gesetz hinter den Möglichkeiten zur Beschleunigung zurück.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt hierzu:

„Der Wasserstoff-Hochlauf ist zentral für das Erreichen der Klimaziele und das Gelingen der Energiewende. Wasserstoff stellt nicht nur die klimaneutrale Energieversorgung mit klimaneutralen Molekülen sicher, sondern erfüllt auch eine Scharnierfunktion zum Strom. Um zeitnah einen funktionierenden Markt für Wasserstoff zu schaffen, müssen wir die Errichtung der Infrastruktur beschleunigen und Hürden abbauen. Das vorliegende Gesetz gibt wichtige Impulse, schöpft das Beschleunigungspotential jedoch nicht aus.

Positiv sind unter anderem die Maßnahmen zur Straffung der Verfahren durch stringente Fristenregelungen und mehr Digitalisierung. Auch die Regelung, dass Wasserstoffinfrastrukturvorhaben ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt werden soll, ist richtig. Dem besonderen Schutzbedürfnis der Wasserversorgung muss dabei jedoch in den Zulassungsverfahren Rechnung getragen werden. Daher ist es richtig, dass auf gesetzlicher Ebene geregelt wird, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung vom überragenden öffentlichen Interesse am Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unberührt bleiben.

Insgesamt sind weitere Anstrengungen nötig, um den Start in eine Wasserstoffwirtschaft spürbar zu beschleunigen. Gerade für Elektrolyseure bleibt das Gesetz hinter den Möglichkeiten zur Beschleunigung zurück. Dies ist insbesondere hinsichtlich des Ziels, bis 2030 10 GW Elektrolyseleistung ans Netz anzuschließen und dem bisherigen schleppenden Ausbaupfad, unverständlich. Für eine echte Beschleunigung sollte das Gesetz die Wasserstoffwirtschaft in ihrer Gesamtheit betrachten. Einschränkungen beim Anwendungsbereich der Regelungen auf bestimmte Technologien und Infrastrukturelemente verlangsamen den Hochlauf unnötig.

Zudem ist wichtig, dass der Gesetzgeber sich nicht nur verfahrensrechtliche Regelungen wie die Anpassung von Fristen oder die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkt. Auch die Anforderungen an die Anlagen müssen vereinfacht werden, beispielsweise braucht es Erleichterungen bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen für naturschutzfachliche Eingriffe. Das parlamentarische Verfahren sollte für Nachbesserungen genutzt werden.

Eine echte Verfahrensbeschleunigung ist zudem nur dann möglich, wenn die Behörden vor Ort technisch und personell gut ausgestattet sind. Es braucht daher zwingend auch einen Aufbau der Ressourcen bei den Genehmigungs- und Fachbehörden.

Damit der Hochlauf von Wasserstoff als Säule unserer Energieversorgung Realität wird, muss neben dem Aufbau von Infrastruktur und Anlagen auch der Mengenhochlauf beschleunigt werden. Hierfür ist es unter anderem essenziell, dass die EU-Kommission mit dem Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff pragmatische praxistaugliche Kriterien für kohlenstoffarmen Wasserstoff vorlegt. Dafür muss sich die Bundesregierung einsetzen. Im Sinne eines Mengenhochlaufs sollte auch der Delegierte Rechtsakt für grünen Wasserstoff früher als geplant überprüft und bis dahin die Übergangsphase verlängert werden. Diese Herangehensweise bietet Potenzial für Kosteneffizienz auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel beim Kraftwerkssicherheitsgesetz.”

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