23. November 2017 – „Wir appellieren an die Vertreter des Bundesrats, auf eine Nachbesserung der aktuellen Fassung der Stoffstrombilanz-Verordnung zu drängen. Der vorliegende Entwurf würde mit all seinen Schlupflöchern und großzügigen Ausnahmen Tür und Tor öffnen, damit künftig noch mehr Dünger auf den Feldern ausgebracht werden kann. Das wäre ein umweltpolitischer Rückschritt und eine Gefahr für unser Grundwasser. Im Übrigen ist interessant, dass diese hochumstrittene Regelung gerade in der Übergangszeit zwischen zwei Regierungen durchgewunken werden soll“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die für morgen angesetzte Verabschiedung der Stoffstrombilanz-Verordnung im Bundesrat.
Die vorgesehenen Regelungen sind lückenhaft und konterkarieren den Umwelt- und Gewässerschutz: So sollen zunächst nur Großbetriebe verpflichtet werden, ihre Stoffstrombilanz offenzulegen. Bei 90 Prozent der Betriebe ließe sich damit nicht kontrollieren, wieviel Stickstoff tatsächlich in den Hof rein- und wieviel rausgeht. Der Bundesrat sollte daher dringend der Empfehlung des Umweltausschusses folgen und Anlage 4 der Regierungsvorlage streichen - denn sie würde umfangreiche Abweichungsmöglichkeiten zulassen und damit die notwendige Transparenz verhindern.
„Auch die EU-Nitratrichtlinie würde mit diesen laschen Vorgaben und zahlreichen Ausnahmeregelungen nicht ausreichend umgesetzt werden. Wenn es um das Grundwasser geht, darf sich die Politik nicht auf faule Kompromisse einlassen. Wir brauchen ein Düngerecht, das seinen Namen auch wirklich verdient“, so Weyand.
Gemeinsam mit neun Umweltverbänden und der Dienstleistungs-gewerkschaft ver.di hat der BDEW eine Petition zur Verschärfung des Düngerechts initiiert: www.guelleverschmutzung-stoppen.de.