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BDEW zur BNetzA-Festlegung zu Verteilnetzentgelten:

Wichtige Entlastung für Regionen mit besonders hohem Erneuerbaren-Ausbau

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute eine Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Stromverteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist richtig, dass die Bundesnetzagentur die bestehende Netzentgeltsystematik überarbeitet hat. Gerade in Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, müssen die Menschen häufig höhere Netzentgelte zahlen als in anderen Regionen, obwohl dort die Hauptlast der Energiewende gestemmt wird. Das ist nicht gerecht und kann auch die Akzeptanz der Energiewende schmälern.

Die von der Bundesnetzagentur nun festgelegte Umwälzung der Mehrkosten ermöglicht eine Entlastung für Netzbetreiber sowie Kundinnen und Kunden in Regionen mit einem besonders hohen Erneuerbaren-Ausbau. Besonders positiv ist, dass eine zeitnahe und praxissichere Umsetzung im Fokus steht, etwa in Bezug auf die pauschalen Ansätze und Abwicklungsfragen. Wichtig ist, dass die neue Regelung keine Anreize zur Zersplitterung von Netzen gibt. Dies werden wir nach Einführung der Regelungen genau beobachten.

Grundsätzlich kann die heutige Festlegung nur der erste Schritt einer umfassenderen Netzentgeltreform sein, um das System für die weiteren Anforderungen der Energiewende fit zu machen und eine sachgerechte Verteilung von energiewende- und transformationsbedingten Netzkosten sicherzustellen. Die BNetzA sollte hierzu in den kommenden Monaten wie angekündigt Vorschläge vorlegen.“

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