Anlässlich der morgigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum geplanten Strommarktgesetz fordert der BDEW, endlich unnötige wirtschaftliche Hemmnisse für Energiespeicher zu beseitigen: "In jeder Sonntagsrede zur Energiewende wird die wichtige Rolle von Energiespeichern beim Umbau des Energieversorgungssystems betont. Gleichzeitig verschlechtern sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherwerken oder auch Power-to-Gas-Anlagen. Der Grund: Speicher werden bisher beim Strombezug als Verbraucher und bei der Stromrückspeisung als Erzeuger behandelt und zweimal zur Kasse gebeten. Die Politik sollte Speicher im geplanten Strommarktgesetz von allen Letztverbraucherabgaben und -entgelten befreien, wie dies bis 2008 bereits der Fall gewesen ist", sagte BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand heute in Berlin. Auch der Bundesrat hat im Rahmen seiner Beschlüsse zum Regierungsentwurf des Strommarktgesetzes die Bundesregierung mit Nachdruck aufgefordert, Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern zu beseitigen.
Mit Blick auf die im Strommarktgesetz vorgesehenen Regelungen zu so genannten Redispatch-Maßnahmen sagte Weyand: "Der starke Anstieg der Eingriffe in den Betrieb von Kraftwerken zur Stabilisierung der Stromnetze zeigt deutlich, dass solche Eingriffe nicht mehr als Notfallmaßnahme bezeichnet werden können. Sie stellen zunehmend den Normalfall dar. Erforderlich ist deshalb ein angemessener Ausgleich für die stark steigenden Kosten, die den Kraftwerksbetreibern hierbei entstehen. Mit der im Strommarktgesetz vorgeschlagenen Regelung soll den Kraftwerksbetreibern aber nur ein Teil der Kosten ersetzt werden. Das ist für die Branche nicht nachvollziehbar. Wenn Kraftwerke nicht nur ausnahmsweise, sondern immer häufiger zur Stabilisierung des Netzes herangezogen werden, dann brauchen wir hierzu auch Vergütungsregelungen, die diesen neuen Normalfall gerecht abbilden." Redispatch-Maßnahmen haben in den letzten Jahren rasant zugenommen: Während im Jahr 2010 insgesamt 306 Gigawattstunden (GWh) 'redispatcht' wurden, betrug die Gesamtarbeit im Jahr 2015 bereits über 11.000 GWh. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat bereits im April 2015 zahlreiche Kostenarten genannt, die den Kraftwerksbetreibern bei Redispatch-Maßnahmen erstatten werden sollten. "Der Vorschlag der Bundesregierung greift das Urteil aber nicht nur nicht auf, sondern führt darüber hinaus zu einer systematisch zu geringen Vergütung. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung diese gerichtliche Grundsatzentscheidung außer Acht lässt, zumal auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Strommarktgesetz Kritik an den vorgesehenen Regelungen übt", so Weyand.