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BDEW zur Reform der Anreizregulierungs-Verordnung:

Wirtschaftsausschuss des Bundesrates sieht Korrekturbedarf bei Anreizregulierung

BDEW: Bundesländer sollten dem Votum des Ausschusses folgen

Im Ringen um die Reform der Anreizregulierungs-Verordnung hat der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates in einigen wichtigen Punkten im Sinne der Branche Position bezogen. Unter anderem sollen die negativen Wirkungen, die der Systemwechsel beim so genannten Sockeleffekt auf bereits getätigte Investitionen hat, durch eine verlängerte Übergangsregelung abgemildert werden. Weiterhin soll der Zeitraum zur Erreichung der vorgegebenen Effizienzziele unverändert bleiben, statt ihn - wie von der Bundesregierung vorgeschlagen - drastisch zu verkürzen. Damit werden aus Sicht des BDEW die Nachteile der Novelle zwar nicht vollständig beseitigt, aber abgemildert. "Dies ist mit Blick auf die erforderlichen Milliarden-Investitionen in die Energienetze konsequent und folgerichtig. Wir hoffen, dass der Bundesrat dieser Empfehlung in seiner Plenarsitzung am 8. Juli folgt", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem am 8. Juli 2016 tagenden Plenum des Bundesrates, der Verordnung nur unter der Maßgabe unter anderem dieser Änderungen zuzustimmen.

Der aktuelle Entwurf der Anreizregulierungs-Verordnung beinhalte bereits zahlreiche Verbesserungen gegenüber früheren Fassungen. Positiv sei, dass die Verteilnetzbetreiber künftig ihre Investitionskosten auch in dem Jahr refinanzieren dürfen, in dem sie in die Netze investiert haben. "Dies ist im Vergleich zur bestehenden Regelung, die zu einem Zeitverzug von bis zu sieben Jahren führt, ein großer Fortschritt. Auch dass die Regulierungsperiode weiterhin fünf Jahre dauern soll, statt sie auf vier Jahre zu verkürzen, ist positiv - ebenso wie die Tatsache, dass das vereinfachte Verfahren für kleine Netzbetreiber nicht wie ursprünglich vorgesehen eingeschränkt werden soll."

Dennoch müssten aus Branchensicht noch einige wichtige Punkte korrigiert werden, wenn die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber erhalten bleiben solle, so Kapferer. "Viele Netzbetreiber könnten sonst Investitionen der vergangenen Jahre nicht mehr im bisherigen Umfang in die Berechnung der Netzentgelte einfließen lassen. Damit droht zahlreichen Netzbetreibern und ihren Anteilseignern eine Entwertung der Investitionen der vergangenen Jahre. Die Unternehmen haben im Vertrauen auf die geltenden Regeln in die Netze investiert. Sie dürfen hierfür nicht nachträglich bestraft werden."

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