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Neue BDEW-Zahlen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität:

Zahl der Stromtankstellen steigt

BDEW: Zweite Runde des Förderprogramms Ladeinfrastruktur sollte mit deutlich höherem finanziellem Volumen ausgestattet werden

Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge steigt: Zum Jahresende 2016 standen nach einer BDEW-Erhebung 7.407 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Seit Mitte 2016 sind damit 890 neue Ladepunkte hinzugekommen, das entspricht einer Steigerung von knapp 12 Prozent. 292 der Anlagen sind DC-Schnellladepunkte.

Nach Angaben des BDEW haben die Energieversorger mittlerweile 1.142 Städte und Gemeinden mit mindestens einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt ausgestattet. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den insgesamt meisten Ladepunkten (1.603), gefolgt von Baden-Württemberg (1.494) und Bayern (1.080). Unter den deutschen Städten ist Berlin (536) Spitzenreiter. Auf Platz zwei und drei folgen Stuttgart (375) und Hamburg (292).

"Der Zuwachs an Ladepunkten zeigt, dass die Energiebranche ein entscheidender Treiber der zukunftsweisenden und klimaschonenden Antriebstechnologie ist. Der Betrieb öffentlicher Ladesäulen ist aufgrund der geringen Anzahl von E-Fahrzeugen aber nur selten wirtschaftlich. Das von der Bundesregierung aufgelegte Ladesäulen-Förderprogramm ist deshalb enorm wichtig. Nach dem erfolgreichen Start Anfang März 2017 mit einem Fördervolumen von zehn Millionen Euro für Normalladepunkte sowie 2.500 Schnellladepunkten sollte der zweite Förder-Aufruf jetzt schnellstmöglich erfolgen und ein deutlich größeres finanzielles Volumen haben, um den Ausbau zu beschleunigen", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin.

"Darüber hinaus ist es notwendig, künftig auch Forschung und Entwicklung stärker anzukurbeln und die Ladetechnologien weiterzuentwickeln, zum Beispiel das 'Induktive Laden'. Hier können neue Kundensegmente erschlossen werden", so Kapferer.

Für die BDEW-Erhebung wurden die Energieunternehmen in Deutschland sowie Mitglieder der Nationalen Plattform Elektromobilität befragt.

Definitionen

  • Ein Normalladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.

  • Ein Schnellladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.

  • Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

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