Geht Deutschland nicht entschieden gegen die Nitratbelastung des Grundwassers vor, kann das für die Steuerzahler teuer werden: Strafzahlungen von 850.000 Euro täglich und damit mehr als 310 Millionen Euro im Jahr drohen, wenn Deutschland nicht endlich die EU-Nitratrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Verbraucher könnten dann doppelt belastet werden. Steigt die Nitratbelastung weiter an, wird sich das auch in den Trinkwasserpreisen niederschlagen. Denn die Verschmutzung des Grundwassers durch Gülle aus der Landwirtschaft macht die Trinkwasseraufbereitung aufwendiger und teurer. Um bis zu 62 Prozent könnten die Preise nach Berechnungen des BDEW in einigen Regionen steigen.
Der BDEW fordert deshalb eine flächenbezogene Reduzierung von Gülle um 20 Prozent für düngeintensive Anbaukulturen wie Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln sowie um 30 Prozent für Mais. Dabei sollte es nicht möglich sein, Zielübererfüllungen in einem Bereich mit Zielverfehlungen in einem anderen Bereich zu verrechnen, wie im aktuellen Vorschlag der Bundesregierung vorgesehen. „Eine solche Durchschnittsbetrachtung löst die Probleme der vielerorts zu hohen Nitratbelastungen nicht. Der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung bedeutet, dass das Düngen von düngeintensiven Sonderkulturen und Mais mit Flächen, die weniger gedüngt werden, schöngerechnet wird.“, sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Um die Nachvollziehbarkeit der Düngereduzierung zu gewährleisten, brauche es zudem eine Nachweispflicht für die Landwirtschaft und eine Umkehr der Beweislast, so dass nicht die Behörden die Einhaltung der neuen Regelungen nachweisen müssen.
Maximal 50 Milligramm Nitrat darf ein Liter Grundwasser enthalten. Das schreibt die Nitrat-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1991 vor. Doch Deutschland hat die Richtlinie bis heute nicht umgesetzt. Noch immer wird der Grenzwert vielerorts überschritten. Laut einer Bewertung des Grundwasserzustands nach EU-Wasserrahmenrichtlinie sind 27,1 Prozent der 1200 deutschen Grundwasserkörper wegen der Überschreitung des Schwellenwertes von 50 mg Nitrat je Liter in einem schlechten chemischen Zustand. Deutschland wurde deshalb 2018 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, eine wesentliche Verringerung der Düngeeinträge vorzunehmen. Bei einer erneuten Verurteilung drohen Strafzahlungen.