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#Zahl der Woche

Zahl der Woche / Photovoltaik-Anlagen: Bis zum 31. Januar…

…müssen Energieerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Das betrifft auch private Betreiber, zum Beispiel Hauseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach installiert haben.

Werden die Anlagen nicht rechtzeitig angemeldet, droht ihnen ab Februar eine Aussetzung der EEG-Förderung für den eingespeisten Strom. 

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben bereits über zwei Millionen Anlagenbetreiber ihre Erzeugungsanlagen registriert. Dennoch fehlen noch immer rund 350.000 Bestandsanlagen, die noch bis zum 31. Januar registriert werden müssen. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können.

Das Register dient außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten des Strom- und des Gasmarktes damit vereinfacht werden. 

Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war.

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