Im Jahr 2022 erzeugten Windenergieanlagen auf See in Deutschland 24,7 Milliarden Kilowattstunden Strom (kWh) (netto). Das entspricht dem Strombedarf von rund acht Millionen Haushalten. „Windenergieanlagen auf See tragen schon heute zuverlässig zur Stromversorgung bei – und das Potenzial der Windenergie auf See ist noch bei weitem nicht ausgeschöpft“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Damit der weitere Ausbau gelingen kann, müssten aber Planungs- und Investitionsbedingungen entsprechend ausgestaltet werden. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die 2. Gebotskomponente bei Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen. Sie soll helfen, bei Null-Cent-Geboten eine Entscheidung über den Zuschlag für den Bau des ausgeschriebenen Meereswindparks zu treffen: „Die 2. Gebotskomponente erhöht die Finanzierungsrisiken deutlich und damit auch die Kosten für den Ausbau der Offshore-Windenergie. Andere Länder bieten wesentlich attraktivere Investitionsbedingungen durch stärkeren Bezug auf qualitative Kriterien. Die Gefahr ist groß, dass Windkraft-Investoren auf andere Märkte ausweichen. Das reduziert den Wettbewerb und erhöht damit unnötig die Kosten für den zwingend notwendigen Offshore-Ausbau“, sagt Andreae.
Wichtig sei zudem die enge Zusammenarbeit mit den anderen Staaten an Nord- und Ostsee sowie innerhalb der EU: „Erst durch grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit bei Entwicklung, Anbindung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See lassen sich deren Potentiale optimal nutzen. Das gilt insbesondere für die Nutzung der Windenergie für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Aufgrund des hohen Anteils an Volllaststunden eignet sich Offshore-Windenergie optimal für die Produktion von grünem Wasserstoff. Dieses Potenzial sollte gerade für Anlagen, die an das Netz mehrerer Mitgliedstaaten der EU angebunden sind, genutzt werden.“