„Um die von der Bundesregierung für 2030 gesteckten ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, sind umfangreiche Investitionen in die Netze auf allen Ebenen erforderlich. Allein für den erforderlichen Ausbau der Stromübertragungsnetze sind dies bis 2030 etwa 126 Milliarden Euro (Quelle: BDEW/EY-Fortschrittsmonitor 2023). Hinzu kommen notwendige weitere Milliarden-Investitionen in die Verteilnetze auf allen Spannungsebenen. Die Netzbetreiber stellen sich dieser Herausforderung, benötigen aber dazu einen angemessenen Regulierungsrahmen.
Ein zu niedriger Eigenkapital-Zinssatz ist zu wenig Anreiz für Investoren, Netzbetreibern das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Auch die Bundesnetzagentur erkennt an, dass bereits seit Anfang 2022 ein deutlich geändertes Investitions- und Zinsumfeld besteht, so dass die bisherige Festlegung der BNetzA im Oktober 2021 schon seit längerem überholt ist. Mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber ist eine Anpassung des Eigenkapital-Zinssatzes daher überfällig.
Der BDEW begrüßt es daher, dass die Bundesnetzagentur heute Eckpunkte vorgelegt hat, die die Bedingungen für die Energiewende-Investitionen im Netzbereich verbessern sollen, so dass mit forciertem Netzausbau die Energiewende unterstützt wird. Leider bedeuten die heute vorgelegten Eckpunkte keine ausreichende Verbesserung.
Es ist unverständlich, dass die Anpassung des Zinssatzes nur für Neuinvestitionen gelten soll, nicht jedoch für Bestandsinvestitionen. Der alte und viel zu niedrige Zinssatz bleibt damit für Bestandsanlagen weiter bestehen. Aus der damit weiter massiv reduzierten Ertragskraft der Bestandsinvestitionen müssen die Netzbetreiber aber die dringend notwendigen Neuinvestitionen finanzieren. Die Zinsen am Kapitalmarkt sind seit Anfang 2022 deutlich gestiegen. In dessen Folge sehen sich Unternehmen mit deutlich erschwerten Finanzierungsbedingungen hinsichtlich des Kapitalzugangs einerseits sowie der damit einhergehenden Konditionen andererseits konfrontiert. Die Neuregelung muss auch die Investitionen der früheren Jahre beinhalten.
Die laut Eckpunkten vorgesehene jährliche Neufestlegung eines Eigenkapital-Zinssatzes nur für Neuinvestitionen ist leider das Gegenteil von verlässlichen Rahmenbedingungen für Netzinvestitionen. Netzbetreiber hätten so erst kurz vor dem jeweiligen Geschäftsjahr Klarheit, wie sich ihre langfristigen Investitionen verzinsen. Dies schafft keine Planungssicherheit.
Die Netze sind das Rückgrat der Energiewende, und sie sind das Rückgrat für die Transformation in Richtung Klimaneutralität 2045. Es ist Konsens, dass sie für das Erreichen der Klimaziele deutlich aus- und umgebaut werden müssen.
Ein nachhaltiger Regulierungsrahmen, der Investitionen anreizt, ist daher für den Aus- und Umbau Netze substanziell. Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur werden diesen Aufgaben noch nicht gerecht, die müssen deshalb aus unserer Sicht nachgebessert werden. Der BDEW wird sich hierzu in den kommenden Wochen intensiv einbringen.“