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Zu den heute bekanntgewordenen Details der Gas-Umlage erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

„Wir begrüßen die schnelle Vorlage der Rechtsverordnung. Angesichts der aktuellen Gaslieferkürzungen ist es richtig, dass die Bundesregierung gleich am Anfang der Gas-Lieferkette ansetzt: Die Handlungsfähigkeit der Gas-Importeure muss im Fall von Gaslieferkürzungen sehr kurzfristig gesichert werden, damit sie die erforderlichen Gasersatzmengen trotz extrem steigender Börsenpreise beschaffen und liefern können. Dominoeffekte im Energiemarkt müssen unter allem Umständen vermieden werden, da sonst die Energieversorgungssicherheit nicht aufrechterhalten werden kann. Die schnelle und verlässliche Weitergabe von Ersatzbeschaffungskosten in Form der geplanten Umlage ist daher eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung der Liquidität der Energieversorgungsunternehmen. Bei der operativen Ausgestaltung der Umlagenweitergabe besteht allerdings noch Verbesserungsbedarf. Die Umlage muss von allen Letztverbrauchern gleichmäßig und ohne Privilegierung bestimmter Kundengruppen getragen werden. Das ermöglicht eine transparente Berechnung der Umlage und eine faire Lastenverteilung.

Zudem brauchen die Unternehmen ausreichend Zeit, um die Umsetzung zu organisieren. Wir plädieren daher dafür entweder die Ankündigungsfristen zu verkürzen oder das System am 1.11. starten zu lassen. Es ist auch sicherzustellen, dass Kunden unabhängig von der individuellen vertraglichen Ausgestaltung die Umlage mittragen.

Klar ist: Die aktuellen Herausforderungen sind außergewöhnlich, daher bedarf es auch außergewöhnlicher Maßnahmen, um die Haushalte und Unternehmen vor explodierenden Kosten zu schützen und die Handlungsfähigkeit der Energieversorger zu sichern.

Die hohen und weiter steigenden Gaspreise sind für die Kundinnen und Kunden eine erhebliche Belastung. Es ist deshalb gut, dass Bundeskanzler Scholz heute weitere Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigt hat. Eine weitere Möglichkeit, Kosten abzufedern, ist eine zeitliche Streckung der Umlage.“

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