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BDEW zur AVBFernwärmeV:

Zu hohe Risiken könnten Um- und Ausbau der Fernwärme gefährden

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Änderungsentwurf für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vorgelegt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit der Vorlage eines überarbeiteten Referentenentwurfs überrascht das Bundeswirtschaftsministerium die Wärmeversorgungsunternehmen. Zwar läuft das Verfahren zur Novellierung der AVBFernwärmeV bereits seit diesem Sommer. Doch angesichts der anstehenden Neuwahlen konnte mit dessen Fortführung nicht unbedingt gerechnet werden.

Überraschend sind auch die vorgenommenen Änderungen. Während es dem ersten Referentenentwurf aus Juli 2024 noch gelang, die Interessen der Versorger auf der einen sowie die Kunden- und Verbraucherinteressen auf der anderen Seite miteinander in Ausgleich zu bringen, misslingt dies nun völlig. Mit der Streichung flexibler Regelungen, mit denen die Versorger auf die Transformation der Wärmeversorgung reagieren können und der gleichzeitigen Ermöglichung der Kunden, sich ohne weitere Begründung vom Vertrag lösen zu können – um nur ein Beispiel zu nennen – sorgt der Verordnungsgeber für unnötige Verunsicherungen.

Die Versorgungsunternehmen stehen vor enormen Herausforderungen angesichts der geforderten Dekarbonisierung der Wärmenetze. Mit einer AVBFernwärmeV in dieser Form steht zu befürchten, dass sich die Risiken für die Versorger nicht mehr verlässlich abschätzen lassen und der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät. Das kann aber weder das Ziel der Bundesregierung sein, noch ist es im Sinne der Versorgungswirtschaft. Der Verordnungsentwurf bedarf daher erheblicher Nachbesserungen und sollte in dieser Form nicht von den zuständigen Ministerien verabschiedet werden.“

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