Stand: Oktober 2024
Inhalt
- Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom in den vergangenen Monaten entwickelt?
- Was bedeuten diese Entwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Warum beschaffen Energieversorger Strom langfristig?
- Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
- Wie haben sich die einzelnen Preisbestandteile in den letzten Jahren entwickelt?
- Welche Steuern, Abgaben und Umlagen werden auf den Strompreis erhoben?
- Wie ausgeprägt ist der Wettbewerb zwischen den Stromanbietern auf dem deutschen Markt?
- Was ist der Unterschied zwischen Spotmarkt und Terminmarkt?
1. Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom in den vergangenen Monaten entwickelt?
Die Großhandelspreise für Strom sind zwar seit der Hochphase der Energiekrise 2022 wieder deutlich gesunken, liegen aber immer noch rund doppelt so hoch wie vor der Krise. Gründe dafür sind andere Liefer- und Herkunftsquellen für Gas, vielfältigere Einflussfaktoren auf die Energiepreise im Vergleich zu früher und höhere geopolitische Unsicherheiten.
2. Was bedeuten diese Entwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Dank langfristiger Beschaffungsstrategien, die die meisten Energieversorger verfolgen, wirken sich Steigerungen bei den Börsenstrompreisen nicht 1:1 und nicht unmittelbar auf die Endkundenpreise aus. Die Kunden haben in der Krise von dieser langfristigen Beschaffung profitiert. Die Strategie der Versorger glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken Preissprüngen.
Die langfristige Beschaffung bedeutet allerdings auch: So wie die Endkundenpreise in der Krise nicht unmittelbar und entsprechend den Preisanstiegen im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Endkundenpreise entwickeln sich auch in diesem Fall zeitversetzt zu den Großhandelspreisen. Aktuelle Zahlen und Grafiken zur Entwicklung der Strompreise finden Sie in der BDEW-Strompreisanalyse.
3. Warum beschaffen Energieversorger Strom langfristig?
Sehr viele Versorger beschaffen den benötigten Strom langfristig in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Mit dieser Strategie minimieren sie das Risiko stark schwankender Börsenstrompreise. So sinkt der Strompreisbestandteil ‚Beschaffung‘ nicht im gleichen Umfang, wenn die Börsenpreise fallen. Umgekehrt steigt dieser Strompreisbestandteil nicht in gleichem Umfang, wenn die Preise an der Börse deutlich steigen. Kurzfristige Schwankungen an den Energiemärkten haben daher erst einmal keinen direkten Einfluss auf die Endkundenpreise. Die Strategie der Versorger glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken Preissprüngen.
Beispielsweise hatte sich der Großhandelspreis für Strom im Jahr 2022 gegenüber Anfang 2021 zeitweise mehr als verzehnfacht, der Strompreisbestandteil „Beschaffung“ in diesem Zeitraum jedoch nur etwa verdreifacht.
4. Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:
- Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Ihr durchschnittlicher Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2024 bislang bei 43 Prozent. (Stand: 07/2024)
- Regulierte Netzentgelte: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen ausgelöst. Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2011 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2024 im Durchschnitt bei 28 Prozent, kann aber regional stark variieren. Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben, wobei aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben die Abrechnungsentgelte ab 2017 nicht mehr gesondert ausgewiesen werden und in den Netzentgelten enthalten sein können. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst.
- Steuern, Abgaben und Umlagen: Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile liegen 2024 (Stand: 07/2024) bei durchschnittlich 29 Prozent.
5. Wie haben sich die einzelnen Preisbestandteile in den letzten Jahren entwickelt?
Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist im derzeitigen Mittel für 2024 im Vergleich zu 2023 um knapp 10 Prozent bzw. 4,38 ct/kWh gesunken und beträgt nun durchschnittlich 41,35 ct/kWh (Grundpreis anteilig für einen Verbrauch von 3.500 kWh/a enthalten)
Steuern, Abgaben und Umlagen für Haushaltskunden betragen derzeit 11,89 ct/kWh und sind damit auf einem ähnlichen Niveau wie 2023 mit 12,38 ct/kWh. Dies entspricht 29 Prozent des Gesamtpreises. Die Netzentgelte inklusive der Kosten für Messung und Messstellenbetrieb liegen derzeit für 2024 durchschnittlich bei 11,53 ct/kWh und damit 2,01 ct/kWh über dem Vorjahresdurchschnitt. Ihr Anteil am Gesamtpreis beträgt damit 28 Prozent.
Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb haben sich im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres um 6,44 ct/kWh verringert und bilden mit 17,93 ct/kWh 43 Prozent des Gesamtpreises ab.
6. Welche Steuern, Abgaben und Umlagen werden auf den Strompreis erhoben?
- Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis werden in folgenden Gesetzen geregelt:
- § 12 Absatz 1 des Energiefinanzierungsgesetzes, (Offshore-Netzumlage, KWK-Umlage)
- § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
- Konzessionsabgabe nach § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung
- Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes
- Mehrwertsteuer
Nachfolgend eine Erläuterung zu den jeweiligen Steuern, Abgaben und Umlagen
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet) | Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)). |
|
---|---|---|
Stromsteuer / Energiesteuer | Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999. | |
KWK-Umlage | Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. | |
§ 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage |
|
|
Offshore-Netzumlage | Mit den Einnahmen aus dieser Umlage (§ 17f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B. verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauernde Netzunterbrechungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden seit 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständig über ein Umlageverfahren refinanziert. |
|
Mehrwertsteuer 19% | Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben und beträgt 19 Prozent. |
7. Wie ausgeprägt ist der Wettbewerb zwischen den Stromanbietern auf dem deutschen Markt?
Generell ist der deutsche Energiemarkt durch eine große Akteursvielfalt und hohe Wettbewerbsintensität geprägt. Im Vertriebssegment hält Deutschland im europäischen Vergleich eine Spitzenposition inne: Laut Monitoringbericht 2023 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt konnten Haushalte im Durchschnitt zwischen 137 Anbietern je Netzgebiet wählen.
Preisdifferenzen zwischen den verschiedenen Versorgern zeigen den funktionierenden Wettbewerb. Die jeweiligen Preise und Konditionen der Anbieter sind transparent und leicht zugänglich. Dementsprechend haben die Verbraucher die Möglichkeit, den Anbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen.
8. Was ist der Unterschied zwischen Spotmarkt und Terminmarkt?
Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbarer Strom gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang einen Tag im Voraus. Auf dem Terminmarkt hingegen werden Lieferverträge bis zu sechs Jahre im Voraus geschlossen.
Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Strombedarfs ein. Da die Strompreise stark schwanken, kaufen sie nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen den benötigten Strom in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Am Spotmarkt werden dann die restlichen Strommengen eingekauft, um den aktuellen Bedarf zu decken. Am Spotmarkt der Strombörse EEX wird unterschieden zwischen dem „Day-Ahead-Handel“, einer Auktion für stundenbasierte Strommengen für den Folgetag, und dem „Intraday-Handel“, bei dem ergänzend noch für den gleichen Tag und kontinuierlich gehandelt werden kann. Hier können die Teilnehmer zu viel oder zu wenig georderte Strommengen kurzfristig ausgleichen.
Da der Stromverbrauch über den Tag variiert (in der Regel ist der Verbrauch tagsüber höher als in der Nacht), können zudem zwei verschiedene Profile bei den Terminprodukten an der Börse gehandelt werden:
- Baseload-Produkte dienen der Abdeckung der Grundlast eines kompletten Tages von 0 bis 24 Uhr.
- Peakload-Produkte werden geordert, um die Spitzenlast zwischen 8 und 20 Uhr zu bedienen.
Auswertungen, die bei den Beschaffungskosten allein die Preisentwicklungen auf dem Spotmarkt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesentlich für die Kosten, die den Energieversorger beim Gas- und Stromeinkauf entstehen, ist die Preisentwicklung am Terminmarkt.
Die vollständige aktuelle BDEW-Strompreisanalyse finden Sie hier.