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BDEW zur Ablehnung des Düngegesetzes im Bundesrat

Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland

Der Bundesrat hat heute die Novelle des Düngegesetzes abgelehnt.

Mit dem Düngegesetz sollten wesentliche Zusagen Deutschlands gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis umgesetzt werden. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

Die Ablehnung der Novelle des Düngegesetz ist ein Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland. Die vom Bundestag beschlossenen Regelungen hätte die Chance geboten, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 nach mehr als 30 Jahren endlich in nationales Recht umzusetzen und die Nitrateinträge der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Mit der Absage des Bundesrats wurde diese Chance fürs Erste verspielt.

Deutschland kann damit auch wesentliche Zusagen gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis nicht einhalten. Dies könnte auch ernste Konsequenzen durch die EU nach sich ziehen. Ohne eine Konkretisierung des vorgesehenen Wirkungsmonitorings besteht weiterhin die Gefahr, dass im Rahmen der aktuellen Evaluierung der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie Brüssel das Steuer übernimmt: Deutschland könnte die nationale Handlungssouveränität in diesem Bereich gänzlich aus der Hand genommen werden.

Der Bundesrat ist aufgefordert, einen konstruktiven Lösungsbeitrag zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu leisten. Wie der gestern veröffentlichte Nitratbericht 2024 des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt, überschreiten immer noch etwa ein Viertel der Nitratmessstellen den gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm je Liter Grundwasser.

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