„Die finale Verabschiedung der kommunalen Abwasserrichtlinie ist ein umweltökonomischer Meilenstein. Denn mit ihr wird endlich eine Erweiterte Herstellerverantwortung auch in der Abwasserwirtschaft verbindlich eingeführt. Zukünftig werden die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten dazu verpflichtet, die Kosten der Einführung und des Betriebs der 4. Reinigungsstufe aufzukommen. Damit wird nun das Verursacherprinzip, für das sich der BDEW seit Jahren stark macht, rechtskräftig umgesetzt. Es werden Anreize geschaffen, Schadstoffe an der Quelle zu vermindern und umweltschonende Grundstoffe und Produkte zu entwickeln. Damit gibt es keine Lizenz zur Verschmutzung mehr.
Mit dem neuen Rechtsakt werden wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen und Regelungen der über 30 Jahre alten Abwasserrichtlinie an aktuelle Herausforderungen sowie den technologischen Fortschritt angepasst. Nun kann mit der nationalen Umsetzung begonnen werden. Dabei muss auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben und vor allem die funktionsfähige Umsetzung der neuen Herstellerverantwortung vor Eintritt der Fristen für die Einführung der 4. Reinigungsstufe geachtet werden. Es gilt, dass alle Stakeholder produktiv bei der Umsetzung zusammenarbeiten.“
Eine BDEW-Stellungnahme mit Empfehlungen zur Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie in nationales Recht finden Sie hier.