Im Hinblick auf den Umgang mit Netzengpässen hat das am 17. Mai 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) die vertiefte Netzbetreiberkoordination auch gesetzlich geregelt („Redispatch 2.0“). Das Gesetz enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die von Netzbetreibern zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden müssen. Dies führt auch dazu, dass ein komplexer mehrstufiger Abrechnungsprozess zwischen den Netzbetreibern im neuen Redispatchregime entsteht, der standardisierte Datenaustauschprozesse für einen reibungslosen Ablauf erfordert. Insbesondere die große Anzahl beteiligter Akteure, die Berücksichtigung unterschiedliche Kostenarten und -träger und das Bestehen von (zeitlichen) Abhängigkeiten zwischen den Abrechnungsprozessen muss berücksichtigt werden.
Die Anwendungshilfe „Datenaustausch zur NB-NB-Abrechnung Redispatch 2.0“ beschreibt die hierfür notwendigen Prozesse und Datenaustausche. Die Anwendungshilfe „Konzept zur NB-NB-Abrechnung von Redispatch-Maßnahmen“ dient dazu, Leitplanken für die Abrechnung der Kosten des finanziellen Ausgleichs und des energetischen Ausgleichs zwischen den Netzbetreibern im Rahmen des Redispatch 2.0 zu definieren.
Grundlage für die Koordinierung zwischen den Netzbetreibern bildet die Anwendungshilfe „Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK) für Redispatch 2.0 – Rahmenbedingungen für die Koordination des Redispatch unter Einbezug von EE- und KWK-Anlagen“, die eine ausführliche Beschreibung der Funktionsweise derselben darstellt.
Die Abstimmung und Ausgestaltung eines Formats zum Austausch der für die Netzbetreiber-Netzbetreiber-Abrechnung relevanten Daten findet zwischen betroffenen Netzbetreibern statt. Verbindliche inhaltliche Grundlage hierfür ist die entsprechende Anwendungshilfe des BDEW.
Hinweis:
Die nachfolgenden bereitgestellten Dokumente geben den aktuellen Arbeitsstand einer Ziellösung für den Redispatch-Prozess wieder und sind bis zur flächendecken Einführung dieser noch nicht vollumfänglich anwendbar. Da aber die wesentlichen beschriebenen Grundsätze und Abrechnungsparameter auch derzeit schon Anwendung finden, soll mit dieser Veröffentlichung bereits jetzt eine Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen angeboten werden. Die Dokumente können im weiteren Verlauf der Redispatch-Einführung aktualisiert und an die aktuellen Vorgaben (z.B. BNetzA-Leitfäden) angepasst werden.