Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht vor, zum 1. April 2016 neue Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen für Einspeise- und Lieferstellen mit standardisiertem Lastprofilverfahren in Strom- und Gasnetzen einzuführen. Hierzu hat der BDEW in Zusammenarbeit mit den Verbänden AFM+E, bne, FNN, GEODE und VKU eine Prozessbeschreibung für die Behandlung von Mehr-/Mindermengen erarbeitet und im Oktober als Grundlage für eine Verrechtlichung an die BNetzA übermittelt.
Mit Blick auf das Inkrafttreten der neuen Mehr-/Mindermengenprozesse zum 1. April 2016 stellen sich Fragen zur Einführung der neuen Prozesse respektive zum Übergang, ausgehend vom bisher eingesetzten Verfahren. Je nach eingesetztem Verfahren bedarf es bei der Einführung der neuen Prozesse teilweise großer Vorlaufzeiten und unterschiedlicher Vorgehensweisen.
Hierzu hat der BDEW mit den beteiligten Verbänden, basierend auf dem veröffentlichten Prozessvorschlag, eine Anwendungshilfe zur Einführung der neuen Mehr-/Mindermengenprozesse erarbeitet. In der Anwendungshilfe werden für die verschiedenen im Strom und Gas existierenden Mehr-/Mindermengenverfahren Übergangsszenarien und Empfehlungen für einen möglichst reibungslosen Übergang auf die neuen Mehr-/Mindermengenprozesse beschrieben. Schwerpunkte bei den Beschreibungen sind die Wahl des Umstellungszeitpunktes, die Durchführung einer Mengenabgrenzung, die Beschreibung von entstehenden Übergangszeiträumen und deren Behandlung sowie die Zeitpunkte, ab denen ausschließlich die neuen Mehr-/Mindermengenprozesse angewendet werden.