Zum 1. September 2013 ist in Deutschland durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz („Jahressteuergesetz 2013 light“) das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren auf inländische Strom- und Gaslieferungen (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden. Mit der Neuregelung - der ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene vorausgegangen war - soll insbesondere der potenzielle Umsatzsteuerbetrug in diesem Bereich verhindert werden.
Seit der Einführung des Verfahrens verlagert sich unter bestimmten Umständen die Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer bei inländischen Strom- und Gaslieferungen auf den Leistungsempfänger. Neue gesetzliche Vorschriften lassen neue Auslegungsfragen entstehen. Ziel dieser Anwendungshilfe ist es, eine Orientierung über die wichtigsten Sachverhalte für Strom und Gas sowie Emissions-, Gas und Elektrizitätszertifikate und ihre Einordnung zu verschaffen und eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung in den Unternehmen zu geben.
Zudem geht die vorliegende Anwendungshilfe auf die BMF-Anwendungsschreiben ein und erklärt deren Auswirkungen auf die Praxis der Energie- und Wasserversorgungsunternehmen.
Die vorliegende dritte Auflage dieser Anwendungshilfe (vormals: Energie-Info „Besteuerung von Strom- und Gaslieferungen ab dem 1. September 2013: Einführung des umsatzsteuerlichen Reverse-Charge-Verfahrens“) ersetzt die Vorversion vollständig. Sie ist insbesondere um das BMF-Schreiben zur Mehr-/Mindermengenabrechnung vom 6. Dezember 2017 erweitert worden und enthält darüber hinaus einige neue Sachverhalte wie z.B. die Behandlung von Demand Side Management Produkten, die Leistungsvorhaltung von Batteriebetreibern und die Behandlung von Emissions-, Gas und Elektrizitätszertifikaten.
Einige Kapitel (z.B. die Entstehungsgeschichte der Vorschriften und der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens) sind redaktionell entschlankt worden, da diese Ausführungen fünf Jahre nach Einführung des RC-Verfahrens nicht mehr von praktischer Bedeutung sind.