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BDEW-Anwendungshilfe: „Konzessionsverträge in der Wasserversorgung"

In aller Deutlichkeit spricht sich der BDEW auch weiterhin für die Beibehaltung der jetzigen Ausnahmeregelung in der EU-Konzessionsvergaberichtlinie aus und hat hierzu für die aktuelle Diskussion ein Rechtsgutachten vorgelegt.

Der BDEW hat sich in erheblichem Maße dafür eingesetzt, dass Wasserkonzessionsverträge weiter vom allgemeinen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen freigestellt sind und im Rahmen der Neufassung der Konzessionsvergaberichtlinie nicht dem strengen Kartellvergaberecht unterliegen.

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