Der BDEW hat sich in erheblichem Maße dafür eingesetzt, dass Wasserkonzessionsverträge weiter vom allgemeinen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen freigestellt sind und im Rahmen der Neufassung der Konzessionsvergaberichtlinie nicht dem strengen Kartellvergaberecht unterliegen.