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BDEW-Anwendungshilfe „Marktkommunikation zur Strom- und Gaspreisbremse: Lieferantenwechsel“

Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse hat der Gesetzgeber neue Informations- und Mitteilungspflichten im Rahmen eines Lieferantenwechsels für die Dauer der Gültigkeit der Preisbremsen vorgeschrieben.

Der BDEW hat in übergreifender Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Marktkommunikation, Vertrieb und Netzwirtschaft die BDEW-Anwendungshilfe „Marktkommunikation zur Strom- und Gaspreisbremse: Lieferantenwechsel“ erstellt.

Die zur Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben benötigten Informationen werden aufgrund der engen zeitlichen Restriktionen und des zeitlich begrenzten Anwendungszeitraums nicht per EDIFACT ausgetauscht, sondern per E-Mail mit standardisierter CSV (NON-EDIFACT). Die Datenvorgaben für die standardisierte CSV sind in der Anwendungshilfe enthalten.

In der Sparte Strom wird für den Datenaustauschweg die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners „Wechselprozesse“ genutzt, die im Rahmen des durch die GPKE festgelegten Use-Cases „Initialübermittlung und Aktualisierung der Kommunikationsdaten“ unter Nutzung der PARTIN ausgetauscht wird. In der Sparte Gas muss dieser Austausch der entsprechenden E-Mail-Adressen auf anderem Wege erfolgen. Die Kontaktdaten für den Datenaustausch der Sparte Gas, sowie die Mitteilung eines abweichenden TMZ-Jahreswertes des Netzbetreibers in der Sparte Strom ist über ein mit der Anwendungshilfe zur Verfügung gestelltes Formular bis zum 20.02.2023 an den BDEW (preisbremse-LFW@bdew.de) zu übermitteln. Diese Informationen werden zum 24.02.2023 zentral durch den BDEW in einer Gesamtliste veröffentlicht.

Kernpunkte für die ordnungsgemäße und einheitliche Übermittlung der Informationen zu Lieferantenwechseln sind:

  • Strom und Gas: Austausch der Kommunikationsdaten als Voraussetzung für den erfolgreichen Informationsaustausch
  • Strom und Gas: Übermittlung des neuen Lieferanten, der nach dem Lieferende des alten Lieferanten der Marktlokation zugeordnet wurde, vom Netzbetreiber an den alten Lieferanten
  • Strom und Gas: Mitteilung der Daten für die Strom- bzw. Gaspreisbremse vom alten Lieferanten an den neuen Lieferanten
  • Gas: Mitteilung der Jahresverbrauchsprognose von September 2022 vom Netzbetreiber an den Lieferanten
  • Strom und Gas: Jahresverbrauch 2021 bei nicht über SLP bilanzierte, verbrauchende Marktlokationen
  • Strom: Umrechnung von spezifischer Arbeit auf Jahresverbrauchsprognose bei Marktlokationen, die mit TLP (spezifischer Arbeit) bilanziert werden

Hinweis: Die Listen „Preisbremse-LFW“ mit den Kontaktdaten der Sparte Gas und die Liste „Abweichender TMZ-Jahreswert der NB“ der Sparte Strom werden am 24.02.2023 hier verlinkt.

Die Bundesnetzagentur begrüßt diese Anwendungshilfe zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und empfiehlt allen betroffenen Marktakteuren die Umsetzung mit Mitteilung Nr. 70 zur Übermittlung von Daten an den Lieferanten für die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse.

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