Das zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene NABEG 2.0 enthält geänderte beziehungsweise neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden müssen (siehe im Einzelnen auch BDEW-News vom 17. März 2020 sowie vom 18. Mai 2020). Neu sind insbesondere der vom Gesetzgeber vorgesehene Einbezug unter anderem von Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ab 100 kW ebenso wie von Speichern in den Redispatch sowie die unterschiedlichen, im Gesetz definierten Abrufvarianten (Aufforderungsfall und Duldungsfall).
Im Juni 2019 hat der BDEW das Projekt „Redispatch 2.0“ mit dem Ziel gestartet, ein Umsetzungskonzept für die Durchführung von regulierten Netzengpassmanagementmaßnahmen in Deutschland zu erarbeiten (siehe zum Projektstart auch BDEW News-Beitrag vom 10. Juli 2019).
Mit der vorliegenden und am 15. Mai 2020 an die Bundesnetzagentur versandten BDEW-Branchenlösung liegt nun ein mit allen Wertschöpfungsstufen abgestimmtes System aus Regelungen und Prozessen zur Durchführung, Bilanzierung und Abrechnung von Netzengpassmanagementmaßnahmen vor. Die Branchenlösung besteht aus zwei Dokumenten, dem Kerndokument mit den Datenaustausch-, Bilanzierungs- und Abrechnungsprozessen sowie dem Leitfaden zur Berechnung der Ausfallarbeit.