Der BDEW empfiehlt den betroffenen Marktteilnehmern, frühzeitig die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und in Austausch miteinander zu treten. Zur Unterstützung hat die Geschäftsstelle ein Musteranschreiben zur Information der Anlagenbetreiber durch den Netzbetreiber über neue Datenlieferverpflichtungen im Zuge des NABEG 2.0 veröffentlicht.
Das Musteranschreiben steht Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.