Am 29. Juni 2020 haben Bundestag und Bundesrat in einer Sondersitzung beschlossen, die Umsatzsteuer temporär vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 abzusenken. Der BDEW unterstützt seine Mitgliedsunternehmen in der praktischen Umsetzung mit der 3. Auflage seiner Anwendungshilfe. Berücksichtigt sind jetzt das Schreiben des BMF vom 30. Juni 2020 sowie der neue § 41 (3a) EnWG, die hilfreiche – vom BDEW eingeforderte – Punkte für die Umsetzung enthalten.