Für die Genehmigung einer Windenergieanlage ist es erforderlich, im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu bewerten, ob sich durch das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BNatSchG für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht. Hierfür muss das vorhabenbezogene Tötungsrisiko ermittelt werden. Probleme ergeben sich hierbei in der Praxis dadurch, dass die bisherigen Ansätze zur Signifikanzbewertung keine Möglichkeit bieten, dieses Risiko konkret zu ermitteln. Der BDEW will mit seiner Anwendungshilfe nun eine Hilfestellung hierfür geben.