Die Verbände BDEW, VKU und GEODE entwickeln seit 2006 gemeinsam die Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber zum Netzzugang Gas, in der die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit für einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang geregelt sind. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen der Gasnetzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 20 Abs. 1 b EnWG) und Gasnetzzugangsverordnung (§ 8 Abs. 6 GasNZV).
Auf Grundlage der gesetzlichen sowie der regulatorischen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), europäischer Network Codes und Anforderungen der Marktteilnehmer musste die Kooperationsvereinbarung Gas überarbeitet werden.