Der BDEW hat angesichts von Verzögerungen bei der Umsetzung der RD2.0-Prozesse in Abstimmung mit der BNetzA und dem BMWK (vormals BMWi) eine branchenweite Übergangslösung für den bilanziellen Ausgleich im neuen Redispatchregime erarbeitet. Die Bundesnetzagentur hat diese in ihrer Mitteilung vom 21. September 2021 als „geordneten Weg für eine Übergangszeit“ begrüßt und verzichtet für die Übergangszeit bis Ende Mai 2022 auf Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen. Aufwendungen der Anschlussnetzbetreiber, die bei der Umsetzung der BDEW-Übergangslösung anfallen, werden bis zum 1. März 2022 als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile behandelt.
Ausdrücklich nicht im Zuge der Übergangslösung ausgesetzt ist die Umsetzung der Prozesse zur Basisdatenlieferung (Stammdaten, -Clearing, Planungsdaten) und den Abrufen. Diese Prozesse sind seit dem 1. Oktober 2021 gemäß der BNetzA-Festlegung BK6-20-059 einzuhalten. Auch die Pflicht, die Umsetzung der RD2.0-Prozesse gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben mit aller Kraft voranzutreiben besteht weiterhin.
Die einzelnen notwendigen Maßnahmen für die Umsetzung der neuen marktrollenübergreifenden Regelungen im Zusammenhang mit der BNetzA-Festlegung BK6-20-059 sind im BDEW-Einführungsszenario Redispatch 2.0 detailliert beschrieben. Der BDEW empfiehlt, dass die für die RD2.0-Prozesse notwendigen Datenaustausche gemäß Einführungsszenario kontinuierlich intensiviert werden.
Um die Implementierung der Redispatch2.0-Prozesse in der Branche zu unterstützen, hat der BDEW hinsichtlich des Umfangs der notwendigen Datenaustausche Ziele und Zeitpunkte definiert, die das Einführungsszenario ergänzen.
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