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Re­dis­patch 2.0: Ergänzung des BDEW-Ein­füh­rungs­sze­na­rio

Die Im­ple­men­tie­rung des Re­dis­patch 2.0 in den Un­ter­neh­men schreitet voran. Um eine frist­ge­rech­te Umsetzung der An­for­de­run­gen zu un­ter­stüt­zen, hat der BDEW hin­sicht­lich des Umfangs der not­wen­di­gen Da­ten­aus­tau­sche Ziele und Zeit­punk­te definiert, die das Re­dis­patch2.0-Ein­füh­rungs­sze­na­rio ergänzen.

Der BDEW hat an­ge­sichts von Ver­zö­ge­run­gen bei der Umsetzung der RD2.0-Pro­zes­se in Ab­stim­mung mit der BNetzA und dem BMWK (vormals BMWi) eine bran­chen­wei­te Über­gangs­lö­sung für den bi­lan­zi­el­len Ausgleich im neuen Re­dis­patch­re­gime er­ar­bei­tet. Die Bun­des­netz­agen­tur hat diese in ihrer Mit­tei­lung vom 21. September 2021 als „ge­ord­ne­ten Weg für eine Über­gangs­zeit“ begrüßt und ver­zich­tet für die Über­gangs­zeit bis Ende Mai 2022 auf Auf­sichts- oder Zwangs­maß­nah­men. Auf­wen­dun­gen der An­schluss­netz­be­trei­ber, die bei der Umsetzung der BDEW-Über­gangs­lö­sung anfallen, werden bis zum 1. März 2022 als dauerhaft nicht be­ein­fluss­ba­re Kos­ten­an­tei­le behandelt.

Aus­drück­lich nicht im Zuge der Über­gangs­lö­sung aus­ge­setzt ist die Umsetzung der Prozesse zur Ba­sis­da­ten­lie­fe­rung (Stamm­da­ten, -Clearing, Pla­nungs­da­ten) und den Abrufen. Diese Prozesse sind seit dem 1. Oktober 2021 gemäß der BNetzA-Fest­le­gung BK6-20-059 ein­zu­hal­ten. Auch die Pflicht, die Umsetzung der RD2.0-Pro­zes­se gemäß den ge­setz­li­chen und re­gu­la­to­ri­schen Vorgaben mit aller Kraft vor­an­zu­trei­ben besteht weiterhin. 

Die einzelnen not­wen­di­gen Maßnahmen für die Umsetzung der neuen marktrol­len­über­grei­fen­den Re­ge­lun­gen im Zu­sam­men­hang mit der BNetzA-Fest­le­gung BK6-20-059 sind im BDEW-Ein­füh­rungs­sze­na­rio Re­dis­patch 2.0 de­tail­liert be­schrie­ben. Der BDEW empfiehlt, dass die für die RD2.0-Pro­zes­se not­wen­di­gen Da­ten­aus­tau­sche gemäß Ein­füh­rungs­sze­na­rio kon­ti­nu­ier­lich in­ten­si­viert werden. 

Um die Im­ple­men­tie­rung der Re­dis­patch2.0-Pro­zes­se in der Branche zu un­ter­stüt­zen, hat der BDEW hin­sicht­lich des Umfangs der not­wen­di­gen Da­ten­aus­tau­sche Ziele und Zeit­punk­te definiert, die das Ein­füh­rungs­sze­na­rio ergänzen. 

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