Am 6. November 2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-059) veröffentlicht. Die BNetzA Festlegung betrifft den bilanziellen Ausgleich von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung gemäß § 13a Abs. 1a EnWG, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 1 EnWG. Das Festlegungsverfahren betrifft darüber hinaus die Kommunikation im Zusammenhang mit Redispatch-Maßnahmen sowie bestimmte Aspekte des finanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 2 EnWG (i. V. m. § 14 Abs. 1 EnWG).
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus vom 13.05.2019 (BGBl. I 2019, S. 706) wurde auch ein verpflichtender energetischer und bilanzieller Ausgleich von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 EnWG durch den Netzbetreiber eingeführt. Die Regelungen treten zum 01.10.2021 in Kraft (Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus). Der verpflichtende energetische und bilanzielle Ausgleich ist Teil der Überführung des bisherigen Einspeisemanagements in das Redispatch-System (sog. Redispatch 2.0).
Zusätzlich dazu hat die BNetzA im März 2021 die Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-061) und die Festlegung zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-060) veröffentlicht. Diese betreffen ebenfalls die Durchführung von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung (EnWG), jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 1 EnWG.
In Unterstützung einer marktweit einheitlichen Anwendung von Marktprozessen veröffentlicht der BDEW in Zusammenarbeit mit den Verbänden BEE, bne, edna, GEODE und VKU begleitende Umsetzungshilfen in Form von Anwendungshilfen sowie Umsetzungsfragenkatalogen. Die Bundesnetzagentur erhält vor Veröffentlichung die Möglichkeit, die Umsetzungsfragen zu sichten.
Die Anwendungshilfe „Umsetzungsfragenkatalog zum Redispatch 2.0“ greift aktuelle prozessuale Umsetzungsfragen zum neuen Redispatchregime auf und wird fortlaufend um Antworten auf bestehende Umsetzungsfragen ergänzt und aktualisiert.
Zur Einreichung von Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit Redispatch 2.0 hat der BDEW das Formblatt aktualisiert.