Der Verkehrssektor hat den größten Nachholbedarf beim Klimaschutz. Die jüngsten Gutachten der Bundesregierung zur Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030 zeigen, dass die bis dato beschlossenen Maßnahmen noch nicht ausreichend sind, um das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Umsetzung der RED II im Verkehrssektor nicht auf das europäische Mindestmaß beschränken. Stattdessen sollte im Rahmen einer ambitionierten technologieoffenen und marktbasierten Fortschreibung des Quotenhandels ein zusätzlicher Treibhausgasminderungsbeitrag aus dem Kraftstoffbereich erreicht werden.