Damit verleiht der BDEW der Forderung Nachdruck, dass es dringend notwendig ist auch neue Wege zu gehen, um die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen. Der BDEW fordert, das materielle Recht zu entschlacken und seine Anwendung zu vereinheitlichen, um die notwendigen Prüfungen zu verschlanken. Für die erforderlichen Projekte müssen zudem die erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür muss das Planungsrecht dringend angepasst werden. In den Verfahren selbst müssen die Potenziale der Modernisierung, der Digitalisierung und der besseren Koordinierung genutzt werden, um weiter Beschleunigungspotenziale zu heben.
Der BDEW verdeutlicht aber auch: Nur einzelne Maßnahmen allein werden nicht dazu führen, dass die Verfahren tatsächlich schneller werden – die Wirksamkeit in der Praxis ergibt sich durch die gemeinsame Umsetzung vieler Einzelmaßnahmen im materiellen Recht, bei der Flächenverfügbarkeit und in den Verfahren. Denn die Summe der Probleme führt zu Verzögerungen oder sogar zum Ausbleiben von Genehmigungen und nicht ein einzelnes Hindernis.