Am 23. Oktober 2023 hat das BMWK mit sehr kurzer Frist bis zum 25. Oktober 2023 einen Referentenentwurf der Bundesregierung zur Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen in die Verbändeanhörung gegeben. Die Verordnung ist sehr kurz gehalten und verlängert ohne weitere inhaltliche Regelungen die zeitliche Geltung der Entlastungsregelungen für die Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024. Der BDEW begrüßt die Verlängerung. Sie steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Der BDEW hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt. Die Kabinettsbefassung ist für den 1. November 2023 vorgesehen, der Abschluss im Bundestag am 15. Dezember 2023.