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Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.

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BDEW-Stel­lung­nah­me zum Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Ver­ord­nung zur Ver­län­ge­rung der En­er­gie­preis­brem­sen bis zum 30. April 2024

Am 23. Oktober 2023 hat das BMWK mit sehr kurzer Frist bis zum 25. Oktober 2023 einen Re­fe­ren­ten­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Ver­ord­nung zur Ver­län­ge­rung der En­er­gie­preis­brem­sen in die Ver­bän­de­an­hö­rung gegeben. Die Ver­ord­nung ist sehr kurz gehalten und ver­län­gert ohne weitere in­halt­li­che Re­ge­lun­gen die zeitliche Geltung der Ent­las­tungs­re­ge­lun­gen für die En­er­gie­preis­brem­sen bis zum 30. April 2024. Der BDEW begrüßt die Ver­län­ge­rung. Sie steht unter dem Vorbehalt der bei­hil­fe­recht­li­chen Ge­neh­mi­gung. Der BDEW hat sich mit einer Stel­lung­nah­me beteiligt. Die Ka­bi­netts­be­fas­sung ist für den 1. November 2023 vor­ge­se­hen, der Abschluss im Bundestag am 15. Dezember 2023.

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