Der Entwurf beinhaltet mehrere Regelungen zur Verlängerung des KWKG, welche dringend geboten sind und sehr schnell umgesetzt werden müssen. BDEW und VKU begrüßen, dass die Fraktionen damit der Empfehlung folgen, den entsprechenden Artikel aus dem Entwurf eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes vom 22. November 2024 herauszulösen und einen Beschluss der dringend benötigten KWKG-Verlängerung umzusetzen. Sehr positiv ist, dass bereits einige wichtige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf zum Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt wurden. Dazu zählen die Abstellung auf die Beauftragung der wesentlichen Bauleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern, der Gleichlaut der Definition von „unvermeidbarer Abwärme“ mit dem Wärmeplanungsgesetz sowie die Berücksichtigung nicht fossiler flüssiger Brennstoffe. Es verbleiben jedoch noch drei kritische Punkte, die bei der Umsetzung einer Gesetzesänderung unbedingt Berücksichtigung finden müssen.
Nachlesen können Sie diese im Beigefügten Dokument.