Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Februar einen Festlegungsentwurf zur ,,Datenerhebung der Kosten- und Erlösentwicklung 2024 bei Elektrizitätsverteilernetzbetreibern“ sowie den dazugehörigen Erhebungsbogen ,,Kosten- und Erlösentwicklung 2024“ zur Konsultation gestellt. Die Datenerhebung soll als Grundlage dienen, um die Frage bewerten zu können, ob aufgrund seit dem Basisjahr 2021 aufgetretener erheblicher Betriebskostensteigerungen strukturelle Kostenunterdeckungen entstanden sind. Im zweiten Schritt ist die Veröffentlichung der finalen Festlegung für den Datenerhebungsbogen geplant.
Die in der BDEW- Stellungnahme enthaltenen Kernforderungen sind:
- Die Anerkennung von OPEX-Steigerungen muss früher erfolgen, da die Kosten bereits 2024 steigen. Eine Anpassung erst ab 2026 ist zu spät.
- Die Datenerhebung sollte auf das notwendige Maß beschränkt werden und sich auf bereits vorhandene, mit vertretbarem Aufwand bereitstellbare Daten stützen.
- Überflüssige Datenerhebungen, insbesondere zur Handelsbilanz, Umsatzerlösen oder verbundenen Dienstleistern, sollten entfallen, da sie für die OPEX-Berechnung nicht erforderlich sind.
- Die Methodik zur Berechnung der OPEX-Steigerung muss klar dargelegt werden, insbesondere zur Abgrenzung gegenüber den Kostenwerten von 2021.
- Alle Netzbetreiber, unabhängig von ihrer Größe, sollten an der Datenerhebung teilnehmen können, um Benachteiligungen kleinerer Netzbetreiber zu vermeiden.