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1. Konsultation KAP+ Verfahren: BDEW veröffentlicht Stellungnahme

Die BNetzA hatte am 23. Mai 2019 ein Verfahren zur Einführung eines Systems zur Erhöhung der vermarktbaren Gaskapazität in einem deutschlandweiten Marktgebiet eingeleitet. Über das Verfahren KAP+ (Aktenzeichen BK7-19-037) plant die Behörde rechtzeitig zur Jahresauktion 2020, spätestens aber zum Start des deutschlandweiten Marktgebiets am 1. Oktober 2021, ein deutlich höheres Kapazitätsangebot sicherzustellen.

Ziel ist die Einführung eines Systems, in dem über die technische Kapazität hinaus zusätzliche Kapazitäten vermarktbar werden (Überbuchungssystem nach GasNZV). Es soll den Bedürfnissen des Handels und der Importeure gerecht werden und damit dem Wettbewerb und verbraucherfreundlichen Preisen zugutekommen.

Der BDEW hat in seiner Stellungnahme die Einleitung des Verfahrens begrüßt. Der BDEW begrüßt ferner das Bestreben der Beschlusskammer 7, kapazitätserhöhende Maßnahmen einzuführen. Die Ermittlung des zukünftigen präzisen Kapazitätsbedarfs ist allerdings sehr komplex, deswegen müssen aus Sicht des BDEW verschiedene weitere Aspekte berücksichtigt werden.

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