Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 21. 6. 2018 die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt (Rechtssache C-543/16 Europäische Kommission / Bundesrepublik Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren 2013/2199). Vorausgegangen war ein mehrjähriges Überprüfungsverfahren der EU-Kommission, das der BDEW eng begleitet hat.