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BDEW beteiligt sich an Konsultation zu Modul C des Emittentenleitfadens

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat am 4. Juli 2019 das Modul C des Emittentenleitfadens zu insiderrechtlichen Fragestellungen zur Konsultation gestellt. Das Modul C umfasst Änderungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Der BDEW gab Hinweise im Rahmen einer Stellungnahme. Insbesondere die ordnungsrechtliche Verknüpfung mit der REMIT insbesondere zu Veröffentlichungspflichten und Definitionen wurde hervorgehoben.

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