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BDEW fordert deutlich reduzierte Datenabfrage für X Generell Strom

Die BNetzA will für die Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors („X Generell“) Daten von allen Stromnetzbetreibern erheben. Zu dem BNetzA-Festlegungsentwurf hat der BDEW Stellung genommen und eine Begrenzung auf aussagekräftige und verlässlich ermittelbare Parameter gefordert, um den enormen Aufwand auf das Notwendige zu beschränken.

Vor der 2019 beginnenden dritten Regulierungsperiode für Stromnetzbetreiber hat die BNetzA den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor zu ermitteln. Zur Schaffung einer Datengrundlage hierfür benötigt die BNetzA von allen Stromnetzbetreibern bis zum 31. Mai 2018 Daten. Die BNetzA hat am 28. November 2017 den Beschlussentwurf und einen Erhebungsbogen zur Konsultation veröffentlicht.

Gemäß dem Festlegungsentwurf sollen 90 Parameter zu den Jahresabschlüssen und zur Versorgungsaufgabe sowie umfangreiche Informationen zum Sachanlagevermögen über den Zeitraum 2006 bis 2017 abgefragt werden.

Der BDEW hat in seiner Stellungnahme vom 12. Januar 2018 eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die einerseits auf die Sicherstellung einer hohen Datenqualität abzielen, andererseits durch den Verzicht auf nicht notwendige oder nicht verfügbare Daten den Erhebungs- und Plausibilisierungsaufwand begrenzen. Der BDEW schlägt eine Begrenzung der Abfrage auf aussagekräftige und verlässlich ermittelbare Strukturdaten vor, da die von der BNetzA vorgeschlagenen Parameter weder mit vertretbarem Aufwand in der geforderten Differenzierung lieferbar, noch für die Ermittlung der Produktivitätsentwicklung erforderlich sind.

Vertiefende Informationen zur Ende 2017 ergangenen vorläufigen Anordnung des X Generell Gas und zur anstehenden Ermittlung des X Generell Strom erhalten Sie im Mitgliederbereich der BDEW-Internetseite, bei dem BDEW-Informationstag „Aktuelle Rechtsfragen zur Anreiz- und Netzentgeltregulierung“ am 21. März 2018 in Dortmund oder beim BDEW-Regulierungstag am 15. Mai 2018 in Berlin.

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