Der Entwurf schlägt für das BImSchG u. a. vor, die Treibhausgasminderungs-Quote ab dem Jahr 2026 von 6 auf 7,25 Prozent graduell zu erhöhen und führt eine Mindestquote für das Inverkehrbringen Erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe ein. Die 38. BImSchV regelt die Voraussetzungen zur Teilnahme am Treibhausgasquotenhandel und betrifft neben Biokraftstoffen auch andere alternative Kraftstoffe und Antriebe (u. a. Fahrstrom).
Der Referentenentwurf greift eine Reihe der Forderungen des Eckpunktepapiers des BDEW von März 2020 auf. Aus Sicht des BDEW ist die vorgeschlagene Erhöhung der THG-Quote aber nicht ambitioniert genug, um einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr zu leisten. Außerdem schlägt der BDEW eine Reihe weiterer technischer Änderungen vor, um Schlagkraft und Funktionstüchtigkeit des Quotenhandels zu verbessern.