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BDEW-Grundsatzpapier zu den Kriterien für „erneuerbaren Wasserstoff“ im Rahmen der RED II (-Revision)

Am 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission das sogenannte „Fit for 55“-Paket vorgelegt, das u.a. den Legislativvorschlag zur Überarbeitung der aktuellen Erneuerbare-Energien-Richtlinie enthält und in dem auch Artikel 27 Abs. 3 verändert wurde, der Kriterien zur Anrechenbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff vorgibt. Für den Markthochlauf des Wasserstoffmarktes wird die Ausgestaltung dieser Kriterien von großer Bedeutung sein, weshalb der BDEW ein entsprechendes Grundsatzpapier erarbeitet hat.

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