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BDEW-Handlungsempfehlungen zur anstehenden Novellierung des EEG vom 22.04.2020

Der BDEW legt seine Handlungsempfehlungen zur anstehenden Novellierung des EEG vor. Sie wurden in der vergangenen Woche an das BMWi versandt und gehen zudem an die zuständigen Fachpolitiker aus Bund und Ländern.

Mit den Handlungsempfehlungen möchte der BDEW dem BMWi bereits vor Veröffentlichung des ersten Entwurfes den aus seiner Sicht zentralen Änderungsbedarf kommunizieren und auch bereits einige konkrete Lösungsvorschläge übermitteln. Besonders dringlich sind die Aufhebung des 52-GW-Deckels bei der Photovoltaik und die Anhebung des Offshore-Zieles bis 2030 auf 20 GW. Zu bestimmten Themen wie Mieterstrom und Post-EEG-Anlagen oder Ausgestaltung der 6-Stunden-Regel werden bis zur EEG-Stellungnahme noch Positionen erarbeitet, da hierzu bis zur Abgabe der Handlungsempfehlungen keine abgestimmten Vorschläge bestanden.

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