Der Ansatz der Bundesregierung wirft verfassungsrechtliche Fragen auf und birgt rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf die Implementierung und dafür notwendige zeitliche Fristen. Es ist zudem nicht vertretbar, dass zentrale Fragen erst auf Verordnungsebene und ohne Beteiligung des Bundestages geklärt werden sollen. Der BDEW empfiehlt in seiner Stellungnahme dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen bevor die Kernforderungen des BDEW insbesondere zur Einstiegshöhe des CO2-Preises, die Senkung der Belastung des Strompreises, die drohende Doppelbelastung EU-Emissionshandelspflichtiger Anlagen und die Verringerung des Verwaltungsaufwandes ausreichend adressiert sind. Darüber hinaus sollten Fehlanreize für hocheffiziente KWK-Anlagen beseitigt und Biogase, Bio-LNG und Wasserstoff vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.