Drucken

BDEW legt Stellungnahme zur Artikelverordnung zur Weiterentwicklung der THG-Quote für den Verkehr vor

Die Artikelverordnung schreibt die Voraussetzungen zur Teilnahme am Treibhausgasquotenhandel fort und betrifft neben Biokraftstoffen auch andere alternative Kraftstoffe und Antriebe (u. a. Fahrstrom). Die Verordnung setzt insbesondere die jüngsten Beschlüsse des Bundestags zur Weiterentwicklung des THG-Quotenhandels um.

Der BDEW hat bereits eine Stellungnahme zur ersten Verbändeanhörung im Oktober 2020 sowie eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasquote im April 2021 vorgelegt. Der nun vorgelegte zweite Referentenentwurf greift eine Reihe der Forderungen des BDEW auf, bleibt aber bei einigen wesentlichen Punkten hinter den Vorschlägen des BDEW zurück:

- Die Abrechnung der tatsächlich verwendeten energetischen Mengen an Fahrstrom im Quotenhandel sollte nicht nur für öffentlich zugängliche, sondern auch für nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte ermöglicht werden.

- Der Referentenentwurf enthält in Artikel 1, § 2 zwei Ungenauigkeiten bei den Begriffsbestimmungen, die unbedingt noch geändert werden müssen.

- Für die Anrechenbarkeit von Fahrstrom sollte eine stärkere Ausdifferenzierung des typischen Stromverbrauchs verschiedener Fahrzeugarten vorgesehen werden. Der BDEW regt an, neben verschieden Nutzfahrzeugklassen insbesondere auch die Besonderheiten des ÖPNV und weiterer kommunaler Anwendungen (z. B. Müllsammlung) durch angemessene Schätzwerte differenziert abzubilden.

- Es ist zu bemängeln, dass immer noch kein Referentenentwurf zur Änderung der 37. BImSchV vorgelegt wurde.

Suche