Die Positionierung beinhaltet einen Regelungsvorschlag als „Sofortmaßnahme“, der eine Übergangslösung für Härtefälle bei Netzanschlussbegehren bis Ende 2025 schaffen soll. Es geht darum, kurzfristig eine pragmatische Lösung für Einzelfälle, die in atypischer Weise vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall erheblich abweichen, anzubieten. Die Grundidee ist, dass die BNetzA zur Vermeidung volkswirtschaftlichen Schadens auf Antrag des Netzbetreibers eine Abweichung von den aktuellen Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ermöglicht. Mit ihrer Genehmigung soll sie
1. die Vorgaben zur dauerhaften Verfügbarkeit des Netzanschlusses anpassen,
2. einen Zusammenschluss von Anlagen, eine gemeinsame Biogasaufbereitung oder die Einspeisung über eine Sammelleitung regeln oder
3. den Anschluss an einem anderen, gesamtwirtschaftlich günstigeren als den vom Anschlussnehmer begehrten Anschlusspunkt im Netz des Netzbetreibers oder nach Abstimmung mit einem anderen Netzbetreiber in dessen Netz gestatten können.
Ziel des Vorschlags ist es, eine Umsetzung in der kurzfristig anstehenden EnWG-Novelle zu erreichen.
Zusätzlich zum Vorschlag für eine Übergangsregelung laufen die Arbeiten für eine Konkretisierung der Ansätze aus dem BDEW-Diskussionspapier „Weiterentwicklung der Biomethaneinspeisung in Gasnetze“ zur Herausarbeitung von Analysefällen und Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit betroffenen Mitgliedsunternehmen im BDEW weiter. Eine darauf aufbauende Kosten-Nutzen-Analyse soll Empfehlungen liefern, welche über das Auslaufen der GasNZV Ende 2025 hinaus tragen und den Netzanschluss von Biogasaufbereitungsanlagen ganzheitlich zukunftssicher gestalten.