Drucken

BDEW-Positionspapier zur Anpassung der Offshore-Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17 EnWG

Ein beschleunigter, rechtssicherer und rechtzeitiger Ausbau von Offshore-Windparks (OWP) und -Netzanbindungssystemen (ONAS) ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität. Der Zuwachs der installierten Leistung aus Windenergieanlagen auf See verläuft positiv. Um diese Entwicklung weiter zu steigern und den geplanten, sehr starken Zubau in den nächsten Jahren zu ermöglichen, müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden.

Die derzeitigen gesetzlichen Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und §17d EnWG stehen einer sinnvollen Umsetzung der notwendigen Schritte für die rechtzeitige Fertigstellung zunehmend größerer Offshore-Windparks und -Netzanbindungssysteme – unter anderem aus planerischen und technischen Gründen – entgegen.

Aus diesem Grund hat der BDEW einen konkreten Anpassungsvorschlag unter Beteiligung der Offshore-Windpark-Betreiber und Übertragungsnetzbetreiber entwickelt, um die Planbarkeit im Realisierungsprozess für alle Beteiligten zu stärken und ungewollte Verzögerungen bei der Fertigstellung der Anlagen vermeiden zu können. 

Suche