Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zur geplanten Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystem durch. Mit dem System soll sichergestellt werden, dass der Preis von Einfuhren deren CO2-Emissionen in der Herstellung besser widerspiegelt und somit Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt und der Gefahr von Verlagerungseffekten (sog. Carbon-Leakage) entgegengewirkt wird.
Diese Maßnahme soll so konzipiert werden, dass sie mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und anderen internationalen Verpflichtungen der EU in Einklang steht. Sie wäre zudem nach Auffassung der Kommission eine Alternative zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten oder dem Ausgleich für den Anstieg der Stromkosten, mit denen das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen aufgrund der CO2-Bepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) gemindert wird (sog. Strompreiskompensation).
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW e.V. vertritt als Branchenverband die Interessen einer Vielzahl von deutschen Energieversorgungsunternehmen, die von den geplanten Regelungen entweder direkt (bei Stromlieferungen über die EU-Außengrenzen) oder indirekt (bei Auswirkungen auf die Architektur und Funktionstüchtigkeit des EU-Emissionshandelssystems) betroffen sein können. Außerdem ist die Industrie, also die am stärksten unmittelbar betroffene Gruppe, der größte Abnehmer von Strom, Gas und Fernwärme.