Die MaKo 2020 erfüllt aus Sicht des BDEW die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des MsbG. Der BDEW betont, dass eine sternförmige Verteilung abrechnungsrelevanter Werte aus dem Backend des MSB für die folgenden Verwendungszwecke
Netznutzungsabrechnung NB gegenüber LF oder AN
Bilanzkreisabrechnung im Energiemarkt
Mehr-/Mindermengenabrechnung durch den NB
Endkundenabrechnung durch den LF
Einspeisevergütung durch den NB bzw. LF
ausreichend und wirtschaftlich sinnvoll ist und kommt zu dem Ergebnis, dass eine sternförmige Verteilung abrechnungsrelevanter Werte aus dem SMGW für die oben genannten Verwendungszwecke zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten derzeit nicht erforderlich ist.