Mit Urteil vom 2. September 2021 (C-718/18) hatte der EuGH festgestellt, dass Deutschland gegen die Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas aus dem Jahr 2009 verstoßen hat, in dem der deutsche Gesetzgeber die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur im Bereich der Netzzugangs- und Entgeltregulierung missachtet und damit ihre Unabhängigkeit beschränkt hat. Insbesondere an den Detailregelungen in den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen sowie der ARegV entzündete sich die Kritik.
Der BDEW hat ein Positionspapier erstellt, welches Grundanforderungen an die Umsetzung formuliert und den maßgeblichen Entscheidungsträgern in der Politik zur Verfügung gestellt wurde.