Anfang November 2022 hat das BMDV bekanntgegeben, das Telekommunikationsgesetz (TKG) weiterentwickeln zu wollen. Hintergrund ist die Notwendigkeit der rechtlichen Umsetzung einiger Maßnahmen aus der am 13. Juli 2022 veröffentlichten Gigabitstrategie.
Geplant ist dabei keine umfassende Novellierung, sondern vorwiegend eine rechtliche Verankerung des Gigabit-Grundbuchs sowie Anpassungen zu genehmigungsrechtlichen Vorschriften insbesondere im Bereich des Mobilfunkausbaus.
Die Position des BDEW konzentriert sich auf die geplante Anpassung der Vorschriften des Teil 5 des TKG zu Informationen über Infrastruktur und Netzausbau. Aus Sicht des BDEW sollte die dortige geplante Verankerung des Gigabit-Grundbuchs als einheitliches Informationsportal dazu genutzt werden, die bundesseitigen wichtigen und richtigen Vorstöße zur Stärkung der Resilienz der Telekommunikationsnetze nicht zu konterkarieren, sondern viel mehr zu stärken. Konkret schlägt der BDEW eine Erweiterung der von Datenlieferungspflichten ausgenommenen Kritischen Infrastrukturen vor.